Allgemeine Geschäftsbedingungen
Von
TRUMEDIA KG
Daten- und Informationsverarbeitung für
Wissenschaft, Schulung und Marketing

Schlosssee 42
A-2522 Oberwaltersdorf


Bestellung und Auftragsbestätigung
Bestellungen müssen vom Kunden in schriftlicher Form an Trumedia übermittelt werden und gelten nur dann als anerkannt wenn sie von Trumedia schriftlich bestätigt werden.

Umfang und Lieferung
Für den Lieferumfang ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Abweichungen von der Liefermenge per Titel von über oder unter 5% werden vom Kunden akzeptiert, so ferne dies nicht anders schriftlich geregelt wurde.

Lieferzeit
Lieferfristen beginnen erst dann zu laufen, wenn nach dem Anerkenntnis durch Trumedia alle den Spezifikationen entsprechenden Unterlagen bei Trumedia eingelangt sind. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn der Liefergegenstand Trumedia in A-2522 Oberwaltersdorf zu ihrem Ablauf verlassen hat. Trumedia ist zu Teil- und Vorlieferungen berechtigt. Lieferfristen und Liefertermine sind immer nur freibleibend.

Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen ist A-2522 Oberwaltersdorf. Der Gefahrenübergang für die Lieferung erfolgt mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Frächter, dies gilt auch für Teil- und Vorlieferungen.
Wird im einzelnen nichts anderes vereinbart, erfolgt der Versand und die Versandart nach Wahl von Trumedia. Mehrkosten für Fracht aus Einzelsendungen oder Eilsendungen gehen zu Lasten des Kunden.
Bei Lieferverzögerungen aus Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, gehen alle Gefahren, auch die des zufälligen Unterganges, bereits bei Abgabe der Meldung der Abholbereitschaft durch Trumedia, auf den Besteller (Kunden) über. Im Fall einer Lieferverzögerung aus Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, werden diesem nach Anzeige der Versandbereitschaft durch Trumedia, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, mindestens 8% des Bruttofakturenwertes der Lieferung für jeden Monat, berechnet.

Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Preise verstehen sich stets exklusive Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe, z.Zt. 20%, ab Sitz von Trumedia in A-2522 Oberwaltersdorf.
Alle Zahlungen haben bar, spesenfrei und ohne Abzug geleistet zu werden. Die Geltendmachung von Gegenforderungen durch Aufrechnung oder zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden (Besteller) ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung, so ferne nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur auf das Bankkonto von Trumedia erfolgen.
Zahlungen werden stets zunächst auf die Kosten (Mahnspesen, etc.), sodann auf die Zinsen und zuletzt auf das Kapital, und zwar auf die jeweils älteste Schuld, angerechnet. Entgegenstehende Widmungen des Kunden sind unwirksam.
Schecks und Wechsel werden nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht an Zahlung Statt, angenommen. Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung, und zwar zu der Valuta, unter der sie Trumedia von der Bank gutgebracht werden. Trumedia kann angebotene Zahlungen in Schecks oder Wechsel ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Bei Beträgen über einem Gesamtauftragswert in Höhe von € 7.267,28 gilt eine Anzahlung von 30% des Gesamtauftragswertes als vereinbart. Die Anerkennung des Auftrages ist von der Zahlung der Anzahlung, und zwar zu der Valuta, unter der sie Trumedia von der Bank gutgebracht werden, abhängig. Gleiches gilt für den Beginn der Lieferzeit.
Falls keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind, sind sämtliche Rechnungen von Trumedia innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug zur Zahlung fällig.
Als Erfüllungsort für sämtliche Zahlungen wird ausschließlich A-2522 Oberwaltersdorf vereinbart.

Verzugsfolgen/Auftragsablehnung
Trumedia ist jederzeit nach Auftragsannahme berechtigt, die vereinbarten Leistungen bzw. die Lieferung zu verweigern, wenn der Besteller (Kunde) in Zahlungsverzug gerät oder wenn ihr Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers bekannt werden, durch welche ihre Forderungen nicht oder nicht mehr ausreichend gesichert erscheint oder wenn Gefahr besteht, dass durch den Inhalt des an Trumedia zur Vervielfältigung übergebenen Materials ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder Grundsätze der öffentlichen Moral und Sittlichkeit herbeigeführt werden können.
Bei Überschreiten des Zahlungsziels gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es einer besonderen Benachrichtigung durch Trumedia bedarf. In diesem Fall ist Trumedia jederzeit berechtigt, alle vereinbarten Zahlungsziele - auch für etwa laufende Akzepte - ausser Kraft zu setzen und die Forderungen sofort fällig zu stellen. Terminverlust gilt in allen Fällen von Teilzahlungsvereinbarungen im gesetzlich zulässigen Rahmen als vereinbart.
Bei Zahlungsverzug hat der Kunde von fälligen Beträgen Verzugszinsen in der Höhe der jeweiligen Refinanzierungskosten, mindestens jedoch 12% p.a. zu entrichten.

Lieferung an Dritte
Wünscht der Kunde im Rahmen einer von ihm getätigten Bestellung, dass die betreffende Lieferung oder Teile hiervon an Dritte geliefert und fakturiert werden, so haftet der Kunde dennoch weiterhin als Vertragspartner. Ebenso ist Trumedia berechtigt, etwaige Mehrkosten für Verpackung und Versand in Rechnung zu stellen.

Gewährleistung
Im Reklamationsfall ist der Kunde verpflichtet, das beanstandete Liefergut sachgemäß zu lagern und bis zur Klärung der Angelegenheit zur Verfügung zu halten.
Trumedia hat das Recht, sich von allen anfälligen Ansprüchen auf angemessene Preisminderung dadurch zu befreien, dass sie in einer angemessenen Frist und in einer für den Kunden zumutbaren Weise die mangelhafte Sache verbessert oder das Fehlende nachbringt. Mängel eines Teiles der Lieferung (Auftrag) berechtigt nicht, die gesamte Sendung zur Verfügung zu stellen.

Eigentumsvorbehalt
Alle Liefergegenstände verbleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und Trumedia Eigentum der Trumedia.

Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche des Kunden wegen einer Vertragsverletzung von Trumedia, beispielsweise wegen Nichterfüllung oder wegen Verzuges sind ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht zumindest eine grob fahrlässige Schadensverursachung durch Trumedia beweist.

Rechte zur mechanischen Vervielfältigung, Copyright, Autorenrechte, sonstige Rechte
Der Kunde erklärt, sämtliche zur Vervielfältigung notwendigen Rechte, wie z.B. Recht zur mechanischen Vervielfältigung, Recht zur Verwendung bestimmter Film-, Ton-, Daten- und sonstiger Aufzeichnungen bzw. Aufnahmen zu besitzen und leistet Gewähr dafür, dass sämtliche anfallenden Copyright- oder sonstige Gebühren an die zuständigen Stellen abgeführt werden und jedenfalls Trumedia damit in keiner Weise in Anspruch genommen wird. Der Kunde hält Trumedia diesbezüglich in jeder Richtung schad- und klaglos, insbesondere für jedwede Forderung Dritter inklusive Forderungen von Copyright- und ähnlichen Organisationen sowie etwaigen Anwalts- und Gerichtskosten, die sich aus einer behaupteten oder tatsächlichen Verletzung von derartigen Rechten ergeben. Die Schadloshaltung bezieht sich auch auf eventuell aufgelaufene Produktions- und Administrativkosten von Trumedia.

Sonstiges
Der Kunde liefert Trumedia kundenspezifisches Produktionsmaterial, wie Master, Labelfilme, Drucksortenfilme etc., entsprechend den jeweils gültigen Spezifikationen. Liefert der Kunde Produktionsmaterialien, welche nicht den jeweils gültigen Spezifikationen entsprechen, obliegt es Trumedia, das Produktionsmaterial zu Lasten des Kunden zu ergänzen, zu verbessern oder zurückzusenden.
Drucksorten, welche vom Kunden ausgeliefert werden, können nur bei Einhaltung der Spezifikationen verwendet werden. Trumedia ist nicht verpflichtet, über die Bestellmenge hinausgehende Druckmaterialien ohne besondere Vereinbarung zu lagern. Der Kunde erklärt sein Einverständnis, dass im Zuge der Verpackung durch Maschineneinstellungen oder allfällige Störungen, etc., ein Schwund von maximal 5% eintreten kann, für den Trumedia keine Haftung übernimmt.
Der Kunde leistet Gewähr dafür, dass Trumedia lediglich Duplikate von Mastern und Labelfilmen bzw. Filme zur Erstellung von Drucksorten erhält. Bei einer Haftung von Trumedia für den Verlust oder die Beschädigung dieser Materialien gilt eine Haftungsbeschränkung bis zur Höhe des Materialwertes, insgesamt bis zu einem Maximum von öS 10.000,- stets als vereinbart.
Im Falle einer Weitergabe bzw. eines Verkaufes der von Trumedia gelieferten Ware an Dritte ist der Kunde verpflichtet, den Erwerber über die sachgemäße Verwendung bzw. Handhabung der Ware zu informieren.
Auf jedes Angebot und jeden Vertrag sowie auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Für den Fall von Streitigkeiten unterwerfen sich der Kunde und Trumedia ausschließlich der örtlichen Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Baden und verzichten auf einen allenfalls anderen ordentlichen Gerichtsstand.
Sämtliche Zusatzvereinbarungen bzw. Informationen und Reklamationen müssen schriftlich erfolgen und können nur als ordnungsgemäß von Trumedia akzeptiert werden, wenn sie an Trumedia KG, Schlosssee 42; 2522 Oberwaltersdorf übermittelt werden. Nur dies gilt als Zustelladresse für Trumedia mit entsprechender Rechtswirkung. Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, gilt bei Bezug von Netzwerkdiensten oder Mehrwertdiensten (Value Added Services) der Zugang zu diesen Diensten am örtlich nächstliegenden Point of Presence (POP) als vereinbart.

Es ist die Obliegenheit des Auftraggebers, seine Paßwörter sowie sonstige Zugangssperren für Unbefugte unzugänglich zu halten. Für Schäden, die durch deren mangelhafte Geheimhaltung durch den Auftraggeber oder durch Weitergabe an Dritte entstehen, haftet dieser.
Der Auftragnehmer betreibt die angebotenen Dienste mit höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Der Auftragnehmer übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, daß diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, daß die gewünschten Verbindungen jederzeit hergestellt werden können, oder daß gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
Der Auftragnehmer haftet auch nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch Dienste des Auftragnehmers zugänglich sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Nutzung der vom Auftragnehmer angebotenen Dienste und Datenleitungen die österreichischen und internationalen Rechtsvorschriften einzuhalten. Sofern der Auftraggeber seinerseits Wiederverkäufer (Auftragnehmer) ist, wird er diese Verpflichtung seinen Kunden auferlegen. Der Auftragnehmer behält sich dem Auftraggeber gegenüber vor, den Transport von Daten oder Diensten, die den österreichischen Gesetzen, internationalen Konventionen oder den guten Sitten widersprechen, zu unterbinden, ist dazu jedoch nicht verpflichtet.
Der Auftraggeber wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornographiegesetzes, BGBl 1950/97 idgF, das Verbotsgesetz vom 8.5.1945, StGBl 13 idgF und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches hingewiesen, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer, diese und sämtliche anderen möglicherweise einschlägigen Rechtsvorschriften, wie etwa die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Urheberrechtsgesetzes oder des Persönlichkeitsschutzes des Zivil- und Strafrechts zu beachten und die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Einhaltung all dieser Vorschriften durch den Auftraggeber zu überprüfen und im Falle eines (drohenden) Verstoßes seine Mitwirkung daran zu verweigern.

Erstellung von Individualprogrammen
Es gelten die allgemeinen Bedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten erstellt vom Fachverband Unternehmensberatung und Datenverarbeitung der Wirtschaftskammer Österreich
AGB für Individualsoftware der WKO als PDF-File - Download
Datenschutz und Sicherheit
Trumedia KG ist berechtigt, Verbindungsdaten, insbesondere Source- und Destination-IP und sämtliche anderen logfiles neben der Auswertung für Verrechnungszwecke, zum Schutz der eigenen Rechnung und der von Dritten zu speichern und auszuwerten. Weiters dürfen diese Daten zur Behebung technischer Mängel verwendet werden.
Die Mitarbeiter der Trumedia KG unterliegen der Schweigepflicht des Fernmeldegesetzes und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes. Persönliche Daten und Daten der Nutzer (User) werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustauschs unterliegt der Schweigepflicht. Routing- und Domaininformationen müssen jedoch weitergegeben werden.
Trumedia KG ergreift alle technisch möglichen Maßnahmen, um die bei ihm gespeicherten Kundendaten zu schützen. Der Auftragnehmer haftet jedoch nicht, wenn Dritte auf rechtswidrige Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen und sie weiterverwenden. Die Geltendmachung von Schäden des Auftraggebers oder Dritter gegenüber dem Auftragnehmer aus einem derartigen Zusammenhang wird ausgeschlossen.
Trumedia KG behält sich vor, Kunden, bei denen der begründete Verdacht besteht, daß von ihrem Anschluß Netzaktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend für Rechner des Auftragnehmers oder anderer sind, unverzüglich und ohne Vorwarnung physisch und/oder logisch vom Internet zu trennen. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und jeglicher Reparaturen werden mit den zum jeweiligen Zeitpunkt vom Auftragnehmer üblicherweise verrechneten Stundensätzen dem Auftraggeber verrechnet.
Trumedia KG ist verpflichtet, Datenträger, Originalbelege, Auswertungen und sonstige Unterlagen bis zur nächsten Verarbeitung, längstens aber vier Wochen, aufzubewahren. Bei Beendigung des Vertrages längstens 60 Tage. Der Auftraggeber kann schriftlich die Rücksendung bei Erstattung der Kosten, einschließlich der Kosten für die Datenträger, verlangen. Eine längere Aufbewahrung bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Beachtung zusätzlicher Aufbewahrungspflichten obliegt dem Auftraggeber. Nach Ablauf der vereinbarten Aufbewahrungsfristen ist Trumedia KG verpflichtet, die überlassenen Daten zu löschen. Aufgrund der ständigen Neu- und Weiterentwicklung von Softwareviren deren Mutationen und der Entwicklung neuer, virenähnlicher Programme, kann eine vollständiger und absoluter Schutz (100%) vor Virenbefall und/oder dem Erhalt von Spam nicht garantiert werden. Für den Verlust oder die Vernichtung von E-Mails, übernimmt Trumedia KG - außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - keine Haftung.
Stand:2007,2008,2009